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AGB
Allgemeinde Geschäftsbedingungen der Firma medialine Ravensburg
Stand 03/2012§1 Allgemeines
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den gesamten Geschäftsverkehr mit dem Kunden und beziehen sich auf das gesamte Angebot (z. B. Produktion u. Ausstrahlung Katamaran TV, Herstellung u. Vertrieb Beschilderungssysteme, Anzeigenbearbeitung und Platzierung sowie andere Dienstleistungen). Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden weder in Teilen noch im Ganzen Bestandteil des Vertrages, auch wenn sie nicht ausdrücklich zurückgewiesen sind. Abweichungen zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Mündliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit ebenso der Schriftform.
§2 Angebote, VertragsabschlussAngebote sowie Preislisten sind stets freibleibend und unverbindlich. Es gelten die Preise zum Zeitpunkt des Bestelleingangs. Preiserhöhungen werden dem Kunden unverzüglich mitgeteilt und berechtigen den Besteller zum Rücktritt innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der Mitteilung. Preissenkungen werden ohne Mitteilung weitergegeben. Ist die Bestellung als Angebot zu qualifizieren, so kann die medialine dieses innerhalb von vier Wochen annehmen.
§3 Unmöglichkeit der Lieferung, VerzugAngaben über die Lieferfristen sind nur dann verbindlich, wenn der Liefertermin schriftlich bestätigt wurde. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt verlängern den Liefertermin um die Dauer der Einwirkung der höheren Gewalt zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit. Der höheren Gewalt stehen unvorhersehbare und von die medialine nicht zu vertretende Umstände gleich, welche die Lieferung unzumutbar erschweren oder unmöglich machen. Dies gilt auch für den Fall, dass die außergewöhnlichen Umstände beim Vorlieferanten eintreten. Der Kunde ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Lieferverzögerung länger als 3 Monate dauert. Schadensersatzansprüche wegen Lieferverzug und Schadensersatz wegen Nichterfüllung sind ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
§4 Zahlungsbedingungen, Aufrechnung
Wenn nichts anderes vereinbart ist, hat die Zahlung sofort ohne Abzug zu erfolgen. Kommt der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, so werden alle anderen Forderungen aus der Geschäftsbeziehung gleichfalls sofort zur Zahlung fällig, ohne dass es einer gesonderten Inverzugsetzung bedarf. Die Belieferung aus laufenden Bestellungen wird bis zur vollständigen Zahlung ausgesetzt, auch wenn Liefertermine schriftlich bestätigt wurden. Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, so ist die medialine berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4 % p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu fordern. Falls die medialine in der Lage ist einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, ist die medialine berechtigt, diesen geltend zu machen. Der Besteller ist jedoch berechtigt, die medialine nachzuweisen, dass als Folge des Zahlungsverzugs kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von die medialine anerkannt sind.
§5 EigentumsvorbehaltDie gelieferte Ware bleibt Eigentum von der medialine bis zur vollständigen Bezahlung (Schecks und Wechsel werden nur zahlungshalber entgegengenommen) aller Forderungen, die die medialine gegen den Kunden aus der laufenden Geschäftsbeziehung zustehen. Der Kunde sowie dessen Kunde ist verpflichtet, nicht bezahlte Ware zu versichern. Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr unter Eigentumsvorbehalt berechtigt, solange er nicht im Verzug ist. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung darf nicht erfolgen. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware muß der Kunde auf das Eigentum von der medialine hinweisen und die medialine unverzüglich unterrichten. Bei Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit der medialine nicht gehörenden Waren erwirbt die medialine Miteigentum anteilig im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zur übrigen Ware. Bei Zahlungsverzug, auch aus anderen und zukünftigen Lieferungen oder Leistungen der medialine an den Kunden oder bei Vermögensverfall des Kunden darf die medialine nach Geltendmachung des Eigentumvorbehalts die Vorbehaltsware unter Betreten der Geschäftsräume des Kunden an sich nehmen. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes oder die Pfändung des Liefergegenstandes durch die OBR GmbH gelten nicht als Vertragsrücktritt. Der Kunde tritt seine Forderungen aus der Weitergabe der Vorbehaltsware hiermit an die medialine ab. Er ist im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsganges zum Inkasso berechtigt und verpflichtet. Auf Verlangen der medialine wird der Kunde der OBR GmbH die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner nennen. Die medialine darf zur Sicherung seiner Zahlungsansprüche jederzeit diese Abtretung offenlegen. Der Kunde ist verpflichtet, eingehende Gelder, die sich auf abgetretene Forderungen beziehen, von eigenen Geldern getrennt zu vereinnahmen und zu halten.
§6 GewährleistungAnsprüche aus Gewährleistung verjähren nach 12 Monaten bzw. im Falle des Verkaufs an einen Verbraucher i.S.v. § 13 BGB in 2 Jahren. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Lieferdatum. Die gelieferte Ware ist vom Kunden unverzüglich nach Eintreffen auf Mängel, Beschaffenheit, zugesicherte Eigenschaften und Mengenabweichungen zu untersuchen. Offene Mängel sind zur Vermeidung des Verlustes der Mängelrechte innerhalb von 14 Tagen nach Empfang schriftlich mitzuteilen, verborgene Mängel 14 Tage nach Entdecken des Mangels. Die medialine hat bei berechtigten Mängeln die Wahl, Nachbesserung der fehlerhaften Waren oder Ersatzlieferung vorzunehmen. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung steht dem Kunden nach dessen Wahl das Recht zur Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder zur Rückgängigmachung des Vertrages (Wandelung) zu.
§7 HaftungSchadensersatzansprüche des Kunden sind, egal aus welchem Rechtsgrunde, sowohl gegen die medialine als auch gegen dessen Erfüllungsgehilfen bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vorliegt.
§8 Versand und GefahrübergangDer Versand erfolgt durch Paketdienst, Spedition und eigenen Fuhrpark unfrei ab Lager der medialine . Die Berechnung erfolgt zum jeweiligen Transporttarif zzgl. Verpackung, Transportversicherung und Zustellgebühren. Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung der Lieferteile auf den Kunden über, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder die OBR GmbH andere Leistungen übernommen hat. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die die medialine nicht zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft und deren Mitteilung auf den Kunden über.
§9 Copyright
Die Lieferung von Software erfolgt unter Beachtung der Lizenzbedingungen des jeweiligen Herstellers bzw. dessen Vertretung. Die jeweiligen Lizenzbedingungen sind Vertragsbestandteil. Das Urheberrecht steht dem Hersteller der Software zu. Der Kunde verpflichtet sich, alle Maßnahmen zu ergreifen, um den Schutz des Urheberrechts zu gewährleisten.
§10 Rechtswahl, Erfüllungsort, Gerichtsstand
Für alle Rechtsbeziehungen zwischen der medialine und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, wobei die internationalen Kaufrechte ausgeschlossen werden. Erfüllungsort für alle Lieferungen und Zahlungen ist Ravensburg. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten unter Einschluss der Klagen aus Schecks und Wechseln ist Ravensburg.
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